Hinweise und Einwilligung zur elektronischen Signatur
Sprache: Dieser Text liegt auf Deutsch und Englisch vor. Maßgeblich ist die deutsche Fassung.
Stand: 18.10.2026 · Version 1.0
Bitte lesen Sie diese Hinweise, bevor Sie unterschreiben. Mit dem Häkchen im Einwilligungsfeld stimmen Sie ihnen zu.
- Sie unterschreiben elektronisch. Sie sind einverstanden, dieses Dokument elektronisch zu erhalten und zu unterschreiben. Mit einem Klick auf „Unterschreiben“ wollen Sie unterschreiben, genau wie mit einer handschriftlichen Unterschrift.
- Art der Signatur. signround erzeugt eine einfache elektronische Signatur (eIDAS-Verordnung Art. 3 Nr. 10 und Art. 25 Abs. 1; US ESIGN Act, 15 U.S.C. § 7001; UETA). Sie ist keine fortgeschrittene (AES) und keine qualifizierte (QES) elektronische Signatur. Manipulationsschutz durch signround: Wenn alle unterschrieben haben, versieht signround das fertige PDF mit einer eigenen Zertifikatssignatur und einem Zeitstempel eines externen Zeitstempeldienstes (der nur einen Fingerabdruck des PDFs erhält). Daran ist erkennbar, ob das PDF später verändert wurde. Das ist ein technischer Schutz von signround, nicht Ihre Unterschrift. Es ist kein qualifiziertes elektronisches Siegel und keine qualifizierte Signatur und macht Ihre Unterschrift nicht zu einer fortgeschrittenen oder qualifizierten. Ein PDF prüfen Sie unter signround.com/verify.
- Umfang. Ihre Einwilligung gilt für dieses Dokument und die Nachrichten dazu.
- Ihr Vertragspartner. Ihr Vertragspartner ist der Absender, nicht signround. signround stellt nur die Software bereit.
- Was wir aufzeichnen. Ihren Namen, Ihre E-Mail-Adresse, den Zeitpunkt jedes Schritts, Ihre IP-Adresse, Angaben zum Browser, Ihr Unterschriftsbild und einen Fingerabdruck (SHA-256-Hash) des Dokuments. Dieses Protokoll wird dem fertigen PDF angehängt, das alle Beteiligten erhalten.
- Papier statt digital. Sie können den Absender um eine Papierkopie bitten oder auf Papier unterschreiben. Ob dafür Kosten anfallen, entscheidet der Absender.
- Einwilligung widerrufen. Vor dem Unterschreiben können Sie jederzeit aufhören oder auf „Ablehnen“ klicken. Um Ihre Einwilligung in den elektronischen Ablauf zu widerrufen oder Ihre E-Mail-Adresse zu ändern, wenden Sie sich an den Absender. Ein Widerruf macht bereits geleistete Unterschriften nicht ungeschehen.
- Kopien. Wenn alle unterschrieben haben, erhalten alle Beteiligten das fertige PDF per E-Mail. Bitte laden Sie es herunter und bewahren Sie es auf.
- Was Sie brauchen. Einen aktuellen Webbrowser, ein PDF-Programm und eine E-Mail-Adresse, auf die Sie zugreifen können. Mit dem Häkchen bestätigen Sie, dass Sie diese Seite und das PDF öffnen können.
- Nicht für jedes Dokument. Manche Dokumente brauchen eine handschriftliche Unterschrift, eine qualifizierte elektronische Signatur oder einen Notar. Beispiele: Testamente, Grundstückskaufverträge, Bürgschaften von Privatpersonen oder die Kündigung eines Arbeitsvertrags in Deutschland; in den USA Testamente, Familienrechtssachen und bestimmte Mitteilungen. Das muss der Absender prüfen. signround leistet keine Rechtsberatung.
Datenschutz: siehe unsere Datenschutzerklärung.